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Sprachzertifikate finanzieren mit Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist das umfangreichste Instrument der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung von Weiterbildung. Wenn Sie im Rahmen einer Fortbildung einen Sprachkurs machen oder sich als Arbeitsuchende/r fortbilden möchten, haben wir Ihnen hier einige Informationen zum Thema Bildungsgutschein zusammengestelt.

Schnell-Navigation:

  • Voraussetzungen für Arbeitssuchende
  • Wie erhalte ich einen Bildungsgutschein?
  • Was der Bildungsgutschein alles abdeckt
  • Wo Sie Ihre Weiterbildungsmaßnahme machen können
  • Wie Sie den richtigen Sprachkurs finden
  • Finanzielles
  • Beschäftigte Arbeitnehmer
  • Wo kann ich mich weiter über Bildungsgutscheine informieren?

Voraussetzungen für Arbeitssuchende

1. Die Maßnahme – der Sprachkurs – muss notwendig sein, damit Sie bessere Chancen bei der Arbeitsplatzvermittlung haben

Durch den Sprachkurs sollten Sie eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, einen dauerhaften Job zu finden. Dabei werden Ihre schon vorhandenen Fähigkeiten, Vorkenntnisse und sonstige Eignungen berücksichtigt.

2. Sie müssen sich bei der Bundesagentur beraten lassen
Die für Sie zuständige Bundesagentur (die Agentur, in deren Bezirk Sie ansässig sind) wird prüfen, ob ein sogenanntes „Qualifikationsdefizit“ vorliegt. Machen Sie deshalb früh genug einen Beratungstermin aus!

3. Die Trägerorganisation muss zugelassen sein
Die Sprachschule, bei der Sie sich weiterbilden möchten, sowie der eigentliche Sprachkurs müssen für die Weiterbildungsförderung von einer anerkannten Behörde vor Beginn zugelassen sein. Fragen Sie einfach in der Sprachschule nach, ob Sie für Bildungsgutscheine zertifiziert ist. Infos bekommen Sie auch in der Weiterbildungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit.

Wie erhalte ich einen Bildungsgutschein?

Wenn Sie für einen Bildungsgutschein in Frage kommen, werden Sie schriftlich darüber informiert. Hierin werden auch die Grenzen der Förderung festgelegt, d.h.  in welchem Zeitraum der gewünschte Kurs bei einem bestimmten Bildungsträger stattfindet.

Eine weitere Ausfertigung bekommt die Sprachschule, um Ihre Anmeldung zu bestätigen. Dieses Exemplar müssen Sie vor Kursbeginn bei der Agentur für Arbeit einreichen

Was der Bildungsgutschein alles abdeckt

1. Weiterbildungskosten
Sprachkursgebühren, Kosten für erforderliche Lernmittel, Prüfungsgebühren für allgemein anerkannte Sprachprüfungen, sofern notwendig.

2. Fahrtkosten
Für Pendelfahrten von Ihrer Wohnung zur Bildungsstätte. Sie bekommen den Betrag erstattet, den das günstigste Bahnticket im öffentlichen Nahverkehr kosten würde (monatlich maximal 476,00€).
Fahren Sie mit dem Auto, steht Ihnen die Pendlerpauschale von 0,20€/km zu (§ 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes; Stand: August 2009) mit dem monatlichen Höchstbetrag von 130,00€.

3. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
Sofern notwendig, pro Tag 31,00€ für eine Unterkunft sowie 18,00€ für die Verpflegung (Maximalbeträge im Kalendermonat liegen bei 340,00€ und 136,00€).

4. Kosten für die Betreuung von Kindern
Für die Beaufsichtigung von Kindern unter 15 Jahre bekommen sie pro Kalendermonat 130,00€. Den Bedarf ermittelt der „Fragebogen zur Förderung der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme“ der Bundesagentur.

Wichtig: Übernimmt ein Dritter teilweise oder ganz die Kosten des Sprachkurses (z.B. Lehrgangskosten), zahlt die Agentur für Arbeit übernommen lediglich die übrigen Kosten.

Wo Sie Ihre Weiterbildungsmaßnahme machen können

In jeder Sprachschule, deren Sprachkurse von nach der Zulassungsverordnung AZWV als gültige Weiterbildungsmaßnahme zertifiziert worden sind. Sollten Sie noch keine passende Sprachschule gefunden haben, suchen Sie in der Datenbank Arbeitsagentur nach geeigneten Weiterbildungsstätten oder sprechen Sie mit einem Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit.

Der Sprachkurs sollte in unmittelbarer Nähe Ihres Wohnortes stattfinden, die Agentur für Arbeit nennt dies den „Tagespendelbereich“. Das ist die Region, die Sie innerhalb der „zumutbaren Pendelzeiten“ (Hin- und Rückfahrt) mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.

Grundsätzlich gilt:
Tägliche Unterrichtszeit > 6 Std. = zumutbare Pendelzeit bis zu 2,5 Std.
Tägliche Unterrichtszeit < 6 Stunden = zumutbare Pendelzeit von 2 Std.

Wie Sie den richtigen Sprachkurs finden

Hier hilft Ihnen auch das Weiterbildungsportal der Bundesagentur für Arbeit weiter.

Es wird täglich aktualisiert und unter den ca. 400.000 Lehrgangsangeboten der rund 14.000 Anbieter werden Sie sicherlich einen passenden Sprachkurs finden. Sie können die Suche nach Städten oder Bildungsbereich eingrenzen (z.B. berufliche Weiterbildung), sowie nach Stichworten suchen (z.B. „Business English“). Dort können Sie auch direkt nachschauen, ob das von Ihnen gesuchte Angebot für die Förderung mit Bildungsgutschein bewilligt ist.

Weitere Quellen sind nach wie vor Tageszeitungen und Fachzeitschriften zurückgreifen. Anbieter von Sprachkursen veröffentlichen Ihr Angebot an Sprachkursen oft auch in den Kleinanzeigen.

Noch einfacher geht es natürlich, wenn Sie hier auf sprachzertifikat.org den passenden Kurs auswählen, z.B. den zertifizierten Business English-Kurs!

Finanzielles

Den Bildungsgutschein und andere Leistungen erhalten Sie nur dann kostenlos, wenn Sie ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut haben. Sie erhalten auch in der Zeit des Sprachkurses Arbeitslosengeld, wenn die Anspruchsvoraussetzungen noch genauso vorliegen. Zu den genauen Bedingungen fragen Sie bitte in Ihrer Agentur für Arbeit nach.

  • Weiterbildungs-, Kinderbetreuungs-und Fahrtkosten bekommen Sie monatlich im Voraus gezahlt.
  • Arbeitslosengeld I wird Ihnen monatlich nachträglich, Arbeitslosen- geld II („Hartz IV“) weiterhin monatlich im Voraus überwiesen.

Beschäftigte Arbeitnehmer

Auch festangestellte Arbeitnehmer können einen Bildungsgutschein beantragen, sofern folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Sie sind zu Beginn des Sprachkurses mindestens 45 Jahre alt.
  • Sie bekommen während des Kurses weiterhin Gehalt ausgezahlt
  • In Ihrem Betrieb arbeiten weniger als 250 Arbeitnehmer
  • Es handelt sich nicht um eine In-House-Schulung
  • Der Sprachkurs ist keine arbeitsplatzbezogene Fortbildung.
  • Die Sprachschule und der Sprachkurs sind förderungswürdig.
  • Der Sprachkurs beginnt bis zum 31. Dezember 2010

Für die Förderung erhalten Sie einen Bildungsgutschein, den Sie bei zertifizierten Weiterbildungsanbietern einlösen können. Siehe hierzu auch den Punkt „Wo Sie Ihre Weiterbildungsmaßnahme machen können“

Die Leistungen zu den Sprachkursgebühren werden normalerweise an die Sprachschule direkt ausgezahlt. Im Falle einer Auszahlung an Sie bekommen Sie die Lehrgangskosten (evtl. zusammen mit Fahrkosten etc.) monatlich im Voraus.

Wo kann ich mich weiter über Bildungsgutscheine informieren?

Generelle und ausführliche Informationen zum Bildungsgutschein erfahren Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.

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