Bildungsgutschein? Bildungsscheck? Qualischeck?
Zunächst: Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über unterschiedliche Mittel zur Förderung von Weiterbildungsvorhaben. Neben dem Bildungsgutschein sind dies unter anderem Bildungsschecks und Quali(fikations)-Schecks. Auch, wenn Geltungsbereich und Umfang sich zum Teil überschneiden – die jeweiligen Rechtsgrundlagen sind jedoch andere. Während der Bildungsgutschein auf einem Bundesgesetz fußt (dem dritten Sozialgesetzbuch – SGD III), beruht der Bildungsscheck NRW z.B. auf der Landeshaushaltsordnung bzw. den Gemeinsamen Durchführungsrichtlinien.
Die Bezeichnung „Bildungsscheck“ ist außerdem explizit beschränkt auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg sowie seit Kurzem auch Mecklenburg-Vorpommern. Die Richtlinien ähneln denen des „Qualifizierungschecks“ (Hessen) bzw. „Quali-Schecks“ (Rheinland-Pfalz). Diese und weitere Landes-Förderprogramme können Sie auch der folgenden Übersicht entnehmen:
- Baden-Württemberg: Informationen zum Förderprogramm in BW
- Bayern: Qualifizierungschancengesetz (ehem. WeGebAU)*
- Berlin: Bildungsurlaub
- Brandenburg: Bildungsschecks und weitere Fördermöglichkeiten
- Hamburg: Bildungsgutschein und Bildungsurlaub
- Hessen: Qualifizierungsscheck
- Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsscheck
- Niedersachsen: IWiN – Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck NRW
- Rheinland-Pfalz: Qualischeck
- Saarland: „Bürgerdienst Saar„
- Sachsen: Förderprogramme der SAB (Sächsische AufbauBank)
- Sachsen-Anhalt: Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen (Weiterbildung Direkt)
- Schleswig-Holstein: Weiterbildung für Beschäftigte
- Thüringen: Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds
* WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und Beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) = kein Landes-Förderprogramm; bundesweit in Anspruch zu nehmen.
Auch wenn sich die Regelungen zwischen den Bundesländern unterscheiden, kann man am Beispiel NRW Grundsätzliches darstellen:
- Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern können den Scheck für Mitarbeiter/Innen beantragen können, die im Jahr davor an keiner Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben.
- Auch Berufsrückkehrer/Innen, Existenzgründer/Innen und Selbstständige mit Gewerbe sind anspruchsberechtigt.
- Es gibt immer ein verpflichtendes Beratungsgespräch.
- Der Bildungsscheck deckt die Kursgebühren bis zur Hälfte ab, maximal jedoch 500€ (im Ggs. zum Bildungsgutschein, der u.a. die volle Kursgebühr abdeckt).
- Die Mittel kommen aus dem Europäischen Sozialfonds.
Eine Übersicht über alle Förderungsmöglichkeiten von Kommunen, Ländern, Bund und EU für weitere Zielgruppen und Zwecke bieten das InfoWeb Weiterbildung.
Eine weitere Möglichkeit der Förderung bildet die Initiative Bildungsprämie des Bundesbildungsministeriums. Dort finden Sie alle Informationen zur Initiative bzw. ihren Komponenten
- Bildungsprämie,
- Weiterbildungssparen und
- Weiterbildungsdarlehen
Oftmals in Vergessenheit gerät der Bildungsurlaub. Je nach Bundesland haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub – nutzen Sie Ihre Chance jetzt!